Heute wurden wir vom NSSV mit nachfolgender Mail benachrichtigt:
Im Namen unseres Vorstandssprechers Axel Rott möchten wir Sie hiermit informieren, dass nach der neuen Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 22. Mai 2020 die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen wieder zulässig ist. Es wird nicht mehr zwischen Outdoor- und Indoor-Sportanlagen unterschieden, so dass es für alle Schieß-Sportanlegen gilt. Alle Sportler dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln der Sportausübung nachgehen. Für die Regelungen und deren Einhaltung ist immer der Betreiber verantwortlich. Er kann, muss aber nicht die Schieß-Sportanlage öffnen. Link zur neuen Verordnung: https://www.niedersachsen.de/download/155543
nachfolgend ein Auszug aus § 1 (8) der Verordnung:
Die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen ist zulässig, wenn
1. diese kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgt,
2.
ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen
beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit
eingehalten wird,
3. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte, durchgeführt werden,
4.
Umkleidekabinen, Dusch-, Wasch- und andere Sanitärräume, ausgenommen
Toiletten, sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie zum Beispiel
Schulungsräume, geschlossen
bleiben,
5. beim Zutritt zur Sportanlage Warteschlangen vermieden werden,
6.
Zuschauerinnen und Zuschauer ausgeschlossen sind und die Zahl der aus
Anlass der Sportausübung tätigen Personen, wie zum Beispiel Trainerinnen
und Trainer, Betreuerinnen
und Betreuer sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, auf das
erforderliche Minimum vermindert wird.
Geräteräume
und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen
nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 1 Nr. 2 betreten und
genutzt werden.
Bei
dem Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb sind natürlich die in der
Verordnung geregelten Vorgaben zu beachten. Außerdem ist die Erstellung
eines an die konkreten Bedingungen
vor Ort angepassten Schutz- und Hygienekonzeptes weiterhin
unverzichtbar.
Der
Bundesstützpunkt Hannover wird voraussichtlich ab 02.06. alle
Schießstände öffnen (bisher nur KK 50m und KK 100m). Der genaue Termin
wird rechtzeitig auf der Homepage
www.nssv.de veröffentlicht.
Schützenfeste und Versammlungen – ausgenommen Gremiensitzungen gemäß § 1 (5a) – sind weiterhin bis auf weiteres noch verboten.
Hinweis für die Mitglieder des Oberharzer Schützenbundes:
Laut Rücksprache mit dem Landkreis Goslar ist weder eine Anmeldung noch die Vorlage des zu erstellenden Konzepts erforderlich. Das Konzept ist jedoch bei Aufforderung durch die zuständigen Stellen vorzulegen.