Hinweise zum Kreiskönigsschießen

Hallo Freunde des Schießsports

Aufgrund der neuen Corona Verordnung vom Land Niedersachsen, möchte ich euch bitten, das zum Kreiskönigsschießen alle Geimpften und Genesene ihren Impfausweis bzw. die Genesenen Bescheinigung zur Einsicht mitbringen. Alle nicht geimpften bringen bitte einen negativen Corona Nachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit. Dieses ist der Kreisschießkommission unaufgefordert vorzulegen. Zu der Teilnahme am Schießbetrieb sind nur gemeldete Teilnehmer nach der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) zugelassen.

Bitte haltet euch bei der Schießsportlichen Veranstaltung am 04.09.21 an das Nutzungs- und Hygienekonzept.

Michael Schindler

Bitte beachtet diese Hinweise sowie das Hygienekonzept, das unter der Seite Schießsport heruntergladen werden kann. Es wird absolut keine Ausnahme gemacht. Jede(r) Sportschütze/in hat die Möglichkeit, sich bei seinem Verein oder über unsere Internetseite zu informieren.

Diese Maßnahmen dienen einzig und allein dem Schutz aller Teilnehmer.

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